Unternehmen
|
Leistungen
|
Produkte
|
Kontakt
|
Impressum
|
Apothekenpflichtige Räucherdrogen
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von apothekerpflichtigen Räucherharzen & Gummen
uns nur erlaubt ist an:
Apotheken
Färbereien (mit Bestätigung daß der jeweilige Artikel nur zum Färben eingesetzt wird)
Kosmetikhersteller (Bestätigung)
Hochschulen und Ausbildungsstätten der Pharmazie oder Veterinärmedizin
Pharmazeutische Unternehmen und Großhändler
Tierärzte (§47, Absatz 1a beachten)
zur vorhergehenden Seite
Rohdrogen dt.
Rohdrogen lat.
ätherische Öle
Färberpflanzen
Harze & Gummen
Liefer- & Versandbedingungen